Entsprechenserklärung 2003

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SPORTWETTEN.DE AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufge-führten Ausnahmen entspricht:

4.2.4 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristigerAnreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollen individualisiert erfolgen.

4.3.1 Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einemumfassenden Wettbewerbsverbot.

5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmensund der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an denAufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an denAbschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinba-rung befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sollte kein ehemaliges Vorstands-mitglied der Gesellschaft sein.

5.3.3 Der Aufsichtsrat kann weitere Sachthemen zur Behandlung in einen oder mehrereAusschüsse verweisen. Hierzu gehören u.a. die Strategie des Unternehmens, die Vergütungder Vorstandsmitglieder, Investitionen und Finanzierungen.

5.3.4 Der Aufsichtsrat kann vorsehen, dass Ausschüsse die Sitzungen des Aufsichtsrats vor-bereiten und darüber hinaus auch anstelle des Aufsichtsrats entscheiden.

5.4.5 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversamm-lung oder in der Satzung festgelegt. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfangder Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unterneh-mens Rechnung. Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsratsowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütungerhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmens-erfolg bezogene Bestandteile enthalten.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses individu-alisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmenan die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollenindividualisiert im Anhang zum Konzernabschluss gesondert angegeben werden.

6.7 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der wesentlichenwiederkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Hauptver-sammlung) in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert werden.

7.1.2 Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowievom Aufsichtsrat geprüft. Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjah-resende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums,öffentlich zugänglich sein.