Entsprechenserklärung 2007

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SPORTWETTEN.DE AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 – bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 20. Juli 2007 – mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen künftig entsprechen wird:

zu Ziffer 3.8 Abs. 2.:
Die von der SPORTWETTEN.DE AG für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht mangels sich hieraus ergebender Kostenvorteile für die Gesellschaft keinen Selbstbehalt für den Betroffenen vor.

zu Ziffer 4.2.1 Satz 1:
Der Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG besteht aufgrund der Größe der Gesellschaft und den damit verbundenen Aufgaben des Vorstandes aus nur einem Mitglied.

zu Ziffer 4.2.5:
Die SPORTWETTEN.DE AG hat nur einen Vorstand. Auf einen Vergütungsbericht wurde verzichtet, da das Vergütungssystem des Vorstandes im Konzernanhang und im Anhang der AG offen gelegt wird.

zu Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2:
Eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist auf Grund des Alters des Vorstandsmitgliedes und der Größe des Unternehmens derzeit nicht angezeigt.

zu Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3:
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist angesichts des Alters des Vorstandes nicht vorgesehen.

zu Ziffer 5.2 Abs. 2 Satz 1, 5.3.1 Satz 1, 5.3.2 Satz 1 und 2, 5.3.3, 5.4.7 Abs. 1 Satz 2:
Mit Blick auf die Größe der Gesellschaft und die damit verbundene Größe der Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus drei Mitgliedern bestehen bei der SPORTWETTEN.DE AG derzeit keine Aufsichtsratsausschüsse.

zu Ziffer 5.4.7 Abs. 2 Satz 1:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. Aufgrund des Arbeitsaufwandes der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde bisher die Zahlung einer festen Vergütung sowie von Sitzungsgeld und die Erstattung der Reisekosten für ausreichend erachtet.

zu Ziffer 7.1.2 Satz 3:
Aufgrund der zu durchlaufenden innerbetrieblichen Prozesse ist es nicht möglich, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach dem Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, um durch Transparenz das Vertrauen internationaler und nationaler Anleger, Kunden, Interessenten und der Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Aktiengesellschaften zu fördern. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Empfehlungen aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten nicht in die Unternehmenspraxis der SPORTWETTEN.DE AG passen. In solchen Fällen wird die SPORTWETTEN.DE AG dies jedoch gemäß § 161 AktG erklären.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SPORTWETTEN.DE AG den Empfehlungen der Regierungskommission “Deutscher Corporate Governance Kodex”

- in der Fassung vom 12. Juni 2006 – bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 24. Juli 2006 und damit gültig ab dem 24. Juli 2006 – seit dem 24. Juli 2006 nicht entsprochen wurde. – in der Fassung vom 2. Juni 2005 – bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 12. Juli 2005 mit Berichtigung vom 21. Juli 2005 und gültig bis zum 23. Juli 2006 – seit der letzten Entsprechenserklärung vom 28. April 2006 nicht entsprochen wurde.

Hamburg, 30. Januar 2008
Der Vorstand, Der Aufsichtsrat