Entsprechenserklärung 2008
Corporate-Governance-Bericht
Der im Jahr 2002 von einer Regierungskommission des Bundesjustizministeriums erlassene und seither regelmäßig erweiterte Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar. Er enthält überdies international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen und will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gilt in der Fassung vom 6. Juni 2008. Er enthält neben gesetzlichen Vorschriften anerkannte Corporate Governance-Standards in Form von Empfehlungen und Anregungen. Eine gesetzliche Pflicht zur Befolgung dieser Standards besteht nicht, sondern dient als Messlatte für eine Selbstregulierung der Wirtschaft. Nach § 161 Aktiengesetz sind jedoch Vorstand und Aufsichtsrat aller börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland dazu verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Kodex abzugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der pferdewetten.de AG erklären:
Den Verhaltensempfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 – bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 8. August 2008 – wurde seit der letzten Entsprechenserklärung im Januar 2008 mit Ausnahme der nachstehend erläuterten Ausnahmen entsprochen und soll auch künftig entsprochen werden.
zu Ziffer 3.8 Abs. 2.:
Die von der pferdewetten.de AG für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht mangels sich hieraus ergebender Kostenvorteile für die Gesellschaft keinen Selbstbehalt für den Betroffenen vor.
zu Ziffer 4.2.1 Satz 1:
Der Vorstand der pferdewetten.de AG besteht aufgrund der Größe der Gesellschaft und den damit verbundenen Aufgaben des Vorstandes aus nur einem Mitglied.
zu Ziffer 4.2.5:
Die pferdewetten.de AG hat nur einen Vorstand. Auf einen Vergütungsbericht wurde verzichtet, da das Vergütungssystem des Vorstandes im Konzernanhang und im Anhang der AG offen gelegt wird.
zu Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2:
Eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist auf Grund des Alters des Vorstandsmitgliedes und der Größe des Unternehmens derzeit nicht angezeigt.
zu Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3:
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist angesichts des Alters des Vorstandes nicht vorgesehen.
zu Ziffer 5.2 Abs. 2 Satz 1, 5.3.1 Satz 1, 5.3.2 Satz 1 und 2, 5.3.3, 5.4.7 Abs. 1 Satz 2:
Mit Blick auf die Größe der Gesellschaft und die damit verbundene Größe der Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus drei Mitgliedern bestehen bei der pferdewetten.de AG derzeit keine Aufsichtsratsausschüsse.
zu Ziffer 7.1.2 Satz 2:
Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden nicht vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert.
zu Ziffer 7.1.2 Satz 4:
Aufgrund der zu durchlaufenden innerbetrieblichen Prozesse ist es nicht möglich, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach dem Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, um durch Transparenz das Vertrauen internationaler und nationaler Anleger, Kunden, Interessenten und der Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Aktiengesellschaften zu fördern. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Empfehlungen aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten nicht in die Unternehmenspraxis der pferdewetten.de AG passen. In solchen Fällen wird die pferdewetten.de AG dies jedoch gemäß § 161 AktG erklären.
Baden-Baden, 30. Januar 2009
Für den Aufsichtsrat, Mathias Dahms
Für den Vorstand, Klaus Zellmann